Politik

Anfrage zur Verlegung der Notrufnummer

Sitzung des Stadtrat vom 27. März 2012

In der Sitzung stellte ich unter dem Punkt Mitteilungen und Anfragen folgende Frage

Im Zusammenhang mit der Verlegung der Notrufnummer 112 zur Berufsfeuerwehr Ludwigshafen bitte ich um Beantwortung folgender Fragen:
Nach der Annahme eines Alarms durch die Feuerwehr Ludwigshafen übernimmt die Telefonzentrale der Stadtverwaltung Neustadt die weitere Abwicklung. Ab 22:00 Uhr besteht in der Telefonzentrale nur noch ein Bereitschaftsdienst, der auch weiterhin Notfälle (z.B. auch Stadtwerke) koordiniert. Ich gehe davon aus, dass sich die Bereitschaftskraft dazu im Dienstgebäude aufhalten muss.
Wie wird dieser Bereitschaftsdienst vergütet?
Welche Vorteile hat Neustadt durch die Vorschaltung der Berufsfeuerwehr Ludwigshafen in Bezug auf die Optimierung der Alarmierung und aus personalrelevanter Sicht?

Die ausführliche Antwort:
Die Berufsfeuerwehr Ludwigshafen übernimmt als Notrufannehmende Stelle seit dem 09.03.2012 die Erstalarmierung der entsprechenden Feueiwehreinheiten in Neustadt. Nach der Alarmierung muss die Feuerwehr Einsatz Zentrale (FEZ) besetzt werden. Diese übernimmt die Unterstützung der alarmierten Einheit, dokumentiert den Einsatz und alarmiert bei Bedarf weitere Einheiten. Die FEZ wird durch die Mitarbeiter der Telefonzentrale besetzt.
In der Zeit von 22:00 bis 06:00 Uhr ist die Teiefonzentrale mit einem Bereitschaftsdienst besetzt. Für den Bereitschaftsdienst gibt es einen Ruheraum direkt neben der Telefonzentrale. Der diensthabende Zentralíst muss sich in den Räumen der Telefonzentrale (mit Ruheraum) aufhalten. Somit ist eine umgehende Arbeitsaufnahme für die Notfälle gewährleistet. Der Bereitschaftsdienst ist im Tarifvertrag (TVÖD) geregelt. Bereitschaftszeiten werden zur Hälfte als tarifiiche Arbeitszeit gewertet. Eine Arbeitsaufnahme in Notfällen wird als Arbeitszeit bezahlt. Aufgrund bestehender gesetzlicher Regelungen (Landesgesetz über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz Rheinland-Pfaiz (LBKG) in Verbindung mit dern Rettungsdienstgesetzes (RettDG)) sind integrierte Leitstetien für die Notrufe der Feuerwehr und des Rettungsdienstes einzurichten. Für das Gebiet der Stadt Neustadt an der Weinstraße wird diese ab dem Jahr 2014 bei der Berufsfeuerwehr Ludwigshafen sein. Dies hätte eine Umschaltung der Notrufnummer 112 spätestens zu diesem Zeit punkt bedeutet. Eine Notrufannehmende Stelle muss immer mit zwei Personen besetzt sein, um auch beim Ausfall einer Person weiterhin einsatzbereit zu sein. Dies war in Neustadt nicht gegeben. Eine Besetzung mit einer zweiten Person (5,50 Steilen) hätte jährliche Kosten von 300.000 E verursacht. Durch die Verlegung des Feuerwehrnotrufs 'E12 zur Berufsfeuerwehr Ludwigshafen konnte auf die Aufstockung der Stellen verzichtet werden. Außerdem konnte durch die Umgestaltung des Schichtbetriebs in der Telefcnzentrale (Bereitschaftsdienst) auf die Wiederbesetzung einer freiwerdenden Stelle verzichtet werden. Durch die Einsparung bei den Personalkosten können die Kosten für die Verlegung der Notrufannehmenden Stelle zur Feuerwehr Ludwigshafen gedeckt werden.